Leistungsverzeichnis (LV): Aufbau, Positionsarten und Bearbeitung

Leistungsverzeichnis (LV): Aufbau, Positionsarten und Bearbeitung

Leistungsverzeichnis (LV): Aufbau, Positionsarten und Bearbeitung

Architekt zeichnet mit Bleistift und Lineal an einem Bauplan

MERCURA JOURNAL

Grundlagen

26. Oktober 2026

ca. 7 Minuten

Lukas Bock, Mitgründer & CEO

INHALT

  1. Was ist ein Leistungsverzeichnis?

  2. Wie ist ein Leistungsverzeichnis aufgebaut?

  3. Welche Positionsarten gibt es im LV?

  4. Was hat das Leistungsverzeichnis mit GAEB zu tun?

  5. Wie bearbeiten Händler und Hersteller ein Leistungsverzeichnis?

  6. Welche Fehler passieren beim Bepreisen eines LV am häufigsten?

  7. Wo hilft Software bei der LV-Bearbeitung und wo nicht?

  8. Fazit

  9. Häufige Fragen

Donnerstagnachmittag, ein Installateur schickt ein Leistungsverzeichnis mit 180 Positionen, Submission ist am Dienstag. Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist die in einzelne Positionen gegliederte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen eines Bauvorhabens: jede Position mit Ordnungszahl, Kurztext, Langtext, Menge und Einheit, in die Bieter ihre Einheitspreise eintragen. Dieser Artikel erklärt den Aufbau und zeigt, wie Lieferanten ein LV schnell und sicher bepreisen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das LV ist der Kern der Leistungsbeschreibung bei Bauleistungen und gliedert die Leistung in Positionen mit Ordnungszahl (OZ), Kurz- und Langtext, Menge und Einheit.

  • Bieter tragen pro Position einen Einheitspreis (EP) ein; der Gesamtpreis (GP) ergibt sich aus Menge mal EP.

  • Positionsarten wie Wahl-, Bedarfs- oder Zulageposition entscheiden darüber, ob ein Preis in die Angebotssumme einfließt.

  • Elektronisch werden LVs in Deutschland meist im GAEB-Format ausgetauscht.

  • Für Händler und Hersteller steckt die eigentliche Arbeit im Langtext: Produkt zuordnen, Spezifikation prüfen, Preis bilden.

Was ist ein Leistungsverzeichnis?

Ein Leistungsverzeichnis ist der Teil der Leistungsbeschreibung, der eine Bauleistung in einzelne, gleichartige Teilleistungen (Positionen) zerlegt, sodass alle Bieter die auszuführende Leistung gleich verstehen und vergleichbar bepreisen können. Neben dem LV steht meist eine Baubeschreibung, die das Vorhaben allgemein darstellt. Das Leistungsverzeichnis ist in der Regel Teil der Vergabeunterlagen; erstellt wird es vom Planer oder Fachingenieur des Bauherrn.

Bei öffentlichen Ausschreibungen ist das in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausdrücklich geregelt. Nach § 7b EU Abs. 1 VOB/A wird die Leistung „in der Regel durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis" beschrieben (VOB/A Abschnitt 2, Ausgabe 2026, BAnz AT 24.08.2026 B6). § 7 EU verlangt außerdem, die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise „sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können".

Die Alternative ist das Leistungsprogramm (§ 7c EU VOB/A): Der Auftraggeber beschreibt nur Ziel und Anforderungen, die Bieter entwerfen die Lösung. Auch private Bauherren arbeiten mit LVs, ohne an die VOB/A gebunden zu sein.

Wie ist ein Leistungsverzeichnis aufgebaut?

Ein Leistungsverzeichnis ist hierarchisch gegliedert, meist in der Folge Gewerk, Titel, Abschnitt (Untertitel) und Position; bei großen Projekten stehen darüber noch Lose. Jede Position ist über eine Ordnungszahl eindeutig adressiert. Davor stehen meist Vorbemerkungen, etwa zu Fabrikatsangaben oder Anlieferung.

Die Ordnungszahl ist dabei mehr als eine laufende Nummer. § 7b EU Abs. 4 VOB/A schreibt vor, dass unter einer Ordnungszahl (Position) nur Leistungen stehen, die technisch und für die Preisbildung gleichartig sind. Eine OZ wie 04.03.0010 liest sich typischerweise als Titel 04, Untertitel 03, Position 0010.

Leistungsverzeichnis Bau: Bestandteile einer Position

Bestandteil

Inhalt

Worauf Lieferanten achten sollten

Ordnungszahl (OZ)

Eindeutige Adresse der Position, z. B. 04.03.0010

Darf bei der Rückgabe nicht verändert werden

Kurztext

Knappe Bezeichnung, oft auch für Rechnungen verwendet

Reicht nie für die Produktauswahl

Langtext

Vollständige technische Beschreibung inkl. Normen, Maße, Leistungsdaten, Fabrikatsvorgabe

Hier entscheidet sich, welches Produkt passt

Menge

Ausgeschriebene Menge (Vordersatz)

Bei Bedarfspositionen nur Schätzwert

Einheit

m, m², St, kg, h, psch

Auf eigene Verkaufseinheit umrechnen

Einheitspreis (EP)

Preis je Einheit, vom Bieter einzutragen

Inklusive Zuschläge, Fracht, Verpackung

Gesamtpreis (GP)

Menge × EP

Entfällt bei Positionen ohne Gesamtbetrag

Planer nutzen oft Textbausteine wie das Standardleistungsbuch StLB-Bau oder Herstellertexte.

Welche Positionsarten gibt es im LV?

Die Positionsart legt fest, ob und wie eine Position in die Angebotssumme eingeht. Wer sie übersieht, rechnet die Summe falsch.

Positionsart

Bedeutung

In der Angebotssumme?

Normal- oder Ausführungsposition

Wird sicher ausgeführt

Ja

Grundposition

Bezugsposition, zu der es Wahl- oder Zulagepositionen gibt

Ja

Wahl- oder Alternativposition

Alternative zur Grundposition, der Auftraggeber wählt

In der Regel nein

Bedarfs- oder Eventualposition

Ausführung noch ungewiss

Ohne Gesamtbetrag: nein; mit Gesamtbetrag: laut Vergabeunterlagen

Zulageposition

Mehrpreis zu einer Grundposition, z. B. für Formstücke

Ja

Pauschalposition (psch)

Leistung zu einem Festbetrag

Ja

Stundenlohnarbeiten

Regieleistungen nach Stunden

Je nach LV

Bedarfspositionen sind bei öffentlichen Bauaufträgen nur ausnahmsweise zulässig (§ 7 EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A).

Was hat das Leistungsverzeichnis mit GAEB zu tun?

GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) ist der deutsche Standard für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen: Das LV kommt als strukturierte Datei, der Bieter trägt Preise ein und gibt sie zurück. Aktuell ist GAEB DA XML in Version 3.3 (GAEB).

In der Praxis bekommen Lieferanten häufig eine Angebotsaufforderung (Endung X83) und geben ein bepreistes Angebot (X84) zurück. In Österreich ist die ÖNORM A 2063 das entsprechende Austauschformat. Händler und Hersteller erhalten LVs aber oft auch als PDF, Excel oder Scan. Welche GAEB-Endung was bedeutet, erklärt der Artikel GAEB-Format erklärt.

Wie bearbeiten Händler und Hersteller ein Leistungsverzeichnis?

Wer als Händler oder Hersteller aus einem LV ein Angebot erstellen muss, geht in fünf Schritten vor: einlesen, relevante Positionen filtern, jede Position einem Artikel zuordnen und gegen den Langtext prüfen, Preise bilden und das Angebot im geforderten Format zurückgeben. Der Engpass ist fast immer die Zuordnung: Planer schreiben in Funktionen und Normen, der Artikelstamm denkt in Artikelnummern.

Schritt

Was passiert

Typische Fehlerquelle

1. Einlesen

GAEB, PDF oder Excel öffnen, Vorbemerkungen lesen

Vorbemerkungen werden übersprungen

2. Filtern

Positionen des eigenen Sortiments markieren, Montageleistungen ausblenden

Relevante Positionen in fremden Titeln übersehen

3. Zuordnen und prüfen

Artikel aus dem Artikelstamm wählen, Maße, Normen, Leistungsdaten abgleichen

Nur nach Kurztext zugeordnet

4. Bepreisen

ERP-Preis, Projektkondition, Zuschläge, Fracht; Preisanfrage beim Vorlieferanten für Nicht-Lagerware

Verkaufseinheit nicht umgerechnet

5. Zurückgeben

GAEB X84, Excel oder PDF mit Fabrikatsangaben; Wiedervorlage setzen

OZ verändert, Fabrikat fehlt

Hersteller prüfen zusätzlich, ob ihr Produkt einem ausgeschriebenen Wettbewerbsprodukt gleichwertig ist. Händler fragen für Artikel, die sie nicht führen, Preise bei Vorlieferanten an.

Welche Fehler passieren beim Bepreisen eines LV am häufigsten?

Die meisten Fehler beim Bepreisen eines Leistungsverzeichnisses entstehen vor dem Preis: beim Langtext, bei Einheiten und bei Positionsarten.

  1. Nur der Kurztext gelesen. Zubehör, Mindestleistungen oder Prüfzeugnisse stehen im Langtext.

  2. Einheiten nicht umgerechnet. Das LV fragt Meter, Sie verkaufen Stangen à 5 m oder Rollen à 50 m.

  3. Positionsarten übersehen. Eine Wahlposition in die Angebotssumme gerechnet verfälscht den Preisvergleich.

  4. Preis oder Fabrikat leer gelassen. Bei öffentlichen Bauaufträgen dürfen fehlende Preisangaben grundsätzlich nicht nachgefordert werden (§ 16a EU Abs. 2 VOB/A). Ihr Kunde braucht deshalb für jede relevante Position einen Preis und, wo gefordert, das Fabrikat.

  5. „Oder gleichwertig" ohne Nachweis. Wer von der Spezifikation abweicht, muss die Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachweisen (§ 13 EU Abs. 2 VOB/A), also Datenblätter mitliefern.

  6. Fracht und Verpackung vergessen. Bei Kleinmengen frisst die Fracht schnell die Marge.

  7. Datei beschädigt zurückgegeben. Geänderte Ordnungszahlen machen die GAEB-Datei unbrauchbar.

Wo hilft Software bei der LV-Bearbeitung und wo nicht?

Software hilft Lieferanten vor allem bei der Zuordnung von Positionen zu Artikeln, nicht bei der Preisstrategie. AVA-Programme (Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung) sind für Planer gebaut; Händler und Hersteller arbeiten oft mit GAEB-Viewer, Excel und ERP nebeneinander.

Mercura, eine KI-Software für Angebots- und Auftragsautomatisierung im technischen Vertrieb, setzt genau dort an. Sie liest LVs in jedem Format (GAEB, PDF, Excel, Scan), ordnet jede Position dem eigenen Katalog zu, inklusive Langtexten, prüft die Spezifikation und sortiert passende Optionen nach Marge. Für Nicht-Lagerware erstellt sie Preisanfragen an Lieferanten, schreibt das freigegebene Angebot ins ERP und exportiert GAEB oder PDF. Unsichere Positionen werden markiert, nicht geraten; der Innendienst gibt jedes Angebot frei. Beim Gebäudetechnik-Hersteller REHAU liefert Mercura Produktvorschläge für bis zu 98 % der LV-Positionen, bei einer Trefferquote von bis zu 90 % (Erfolgsgeschichte REHAU).

Ehrlich gesagt: Bei zwei LVs im Monat mit zehn Standardpositionen reicht Excel. Software lohnt sich, wenn LVs regelmäßig kommen, lang sind und Anfragen liegen bleiben. Die Preislogik bleibt in Ihrem ERP. Mehr dazu unter Ausschreibungen und LVs automatisch bepreisen und auf der Seite Angebote und Ausschreibungen.

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Fazit

Ein Leistungsverzeichnis zerlegt eine Bauleistung in eindeutig adressierte Positionen mit Kurz- und Langtext, Menge und Einheit. Für Händler und Hersteller ist es eine Übersetzungsaufgabe: von der Sprache des Planers in den eigenen Artikelstamm. Wer Langtexte, Einheiten und Positionsarten sauber prüft und im geforderten Format zurückgibt, vermeidet die meisten Fehler. Je mehr LVs eingehen, desto mehr lohnt es sich, die Zuordnung zu automatisieren.

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Häufige Fragen

Was bedeutet LV? LV steht im Bauwesen für Leistungsverzeichnis, also die nach Positionen gegliederte Beschreibung der auszuführenden Leistungen mit Mengen und Einheiten.

Was ist der Unterschied zwischen Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis? Die Leistungsbeschreibung ist der Oberbegriff, das Leistungsverzeichnis ein Teil davon. Bei der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis besteht sie aus Baubeschreibung und LV; bei der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gibt es kein klassisches LV.

Wer erstellt das Leistungsverzeichnis? In der Regel erstellt der Planer, Architekt oder Fachingenieur des Bauherrn das LV, meist mit AVA-Software. Hersteller liefern dafür oft Ausschreibungstexte zu.

Wie kann man ein Leistungsverzeichnis erstellen? Wer ein Leistungsverzeichnis erstellen will, gliedert die Leistung in Titel und gleichartige Positionen, vergibt Ordnungszahlen und beschreibt jede Position mit Kurztext, Langtext, Menge und Einheit. Für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen werden üblicherweise AVA-Programme, Textbausteine wie StLB-Bau und das GAEB-Format genutzt.

Wird das Leistungsverzeichnis Vertragsbestandteil? Üblicherweise wird das bepreiste LV mit dem Zuschlag Teil des Vertrags. Die Rangfolge der Vertragsunterlagen regelt der jeweilige Vertrag; im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein.

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